Rechtsanwaltskanzlei >> Scheidung Online Köln
Historie Büchs Rechtsanwaltskanzlei, Köln
Als eine der ersten Rechtsanwaltsanzleien in Deutschland überhaupt
etablierte Rechtsanwältin Büchs die Scheidung per Internet und kann auf eine
sehr hohe Anzahl zufriedener Mandanten zurückblicken.
Die Büchs Rechtsanwaltskanzlei (geleitet von Rechtsanwältin Anke Büchs,
auch Fachanwältin für *Familienrecht) beschäftigt sich seit über 12 Jahren
intensiv mit dem Familienrecht. Diese Tradition verpflichtet und ist für uns Ansporn
für die Zukunft zugleich. Da sich in den letzten Jahren immer mehr Mandanten
mit unserenOnline Scheidungsangeboten scheiden lassen haben, bieten wir
nun auch direkt über scheidung-online-koeln.de allen Eheleuten mit Scheidungs-
absichten aus Köln und Umgebung ein günstiges, einfaches, schnelles und
kompetentes Angebot für die Scheidung Köln.
Die Philosophie
Unser Anspruch ist, unsere Mandanten rechtlich wie menschlich schnell, einfühlsam
und kompetent zu beraten, zu unterstützen und zu vertreten. Wir sind für unsere
Mandanten da, wenn sie uns brauchen. Wir denken und handeln stets darauf hin,
einvernehmliche und außergerichtliche Lösungen zu finden. Damit schaffen wir für
unsere Mandanten dauerhafte und tragfähige Lösungen für die Zukunft. Selbstverständlich
gehört dazu auch – wenn es erforderlich ist – eine eloquente Prozessführung.
Fachanwalt für Familienrecht:
Die örtlichen Anwaltskammern verleihen den Titel eines "Fachanwalts".
Für die Verleihung dieser Berufsbezeichnung sind besondere theoretische Kenntnisse und
besondere praktische Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet nachzuweisen. Diese liegen deutlich
über denen eines nicht in diesem Rechtsgebiet besonders ausgebildeten Rechtsanwaltes.
Das theoretische Wissen ist sehr breit gefächert und beinhaltet neben dem Familienrecht
intensive Kenntnisse anderer Rechtsgebiete, wie Europarecht bei Auslandsscheidungen,
Erbrecht, Steuerrecht u.s.w. Diese Kenntnisse werden durch einen zeitintensiven Lehrgang erworben
und durch die erfolgreiche Teilnahme an Klausuren nachgewiesen.
Um die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Familienrecht zu erwerben, muss der Rechtsanwalt
mehrere Jahre zugelassen - darf also kein Berufsanfänger sein - und eine hohe Anzahl von Fällen
im Familienrecht bearbeitet haben. Weiterhin ist der Fachanwalt für Familienrecht dazu
verpflichtet, sich jährlich intensiv fortzubilden, um weiterhin den Titel “Fachanwalt für Familienrecht”
führen zu dürfen.
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