Ratgeber Scheidungsfolgenvereinbarung / EhevertragScheidungsfolgenvereinbarungDie Scheidung verzögert sich, wenn die Ehepartner über die Scheidungsfolgen nicht einig sind. Es ist daher sinnvoll, schon im Vorfeld der Scheidung wichtige Punkte wie Unterhalt / Vermögensverteilung zu klären. Es besteht auch die Möglichkeit, im Scheidungstermin eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen, an die sich dann beide Ehegatten halten müssen.EhevertragMit einem Ehevertrag werden für die Ehepartner in der Regel folgende Bereichegeregelt:1. Güterstand (Gütertrennung oder Gütergemeischaft)2. Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)3. Nachehelicher UnterhaltGrundsätzlich besteht Vertragsfreiheit beim Ehevertrag, aber es gibt Grenzen der Vertragsfreiheit,welche i.d.R. in dem Moment zum tragen kommen, wenn die finanziellen Folgen eines Ehevertrageszu Lasten Dritter (z.B. Sozialkassen) und/oder z.B. sittenwidrig sind.Wir informieren Sie im Rahmen einer Mandatsbeauftragung gerne über die Möglichkeiten und Grenzenvon Eheverträgen.>> Zurück zu Scheidungsratgebercopyright 2009 - 2012 Büchs Rechtsanwaltskanzlei, Köln scheidung-online-koeln.deImpressumVor der ScheidungScheidungsfolgen 1 Scheidungsfolgen 2Ehevertrag/Scheidungsfolgenvereinbarung>> Startseite>> Scheidungsablauf>> Auslandsbezug>> Rechtsanwaltskanzlei>> Scheidungskosten>> Scheidungsformular>> Scheidungsratgeber>> Download-Seite>> KontaktformularStartseiteRechtsanwaltskanzleiPrivacy PolicySeitenübersichtKontaktformularscheidung-online-koeln.deScheidung Köln