Ratgeber Scheidungsfolgenvereinbarung / Ehevertrag    Scheidungsfolgenvereinbarung Die Scheidung verzögert sich, wenn die Ehepartner über die Scheidungsfolgen nicht einig sind. Es ist daher sinnvoll, schon im Vorfeld der Scheidung wichtige Punkte wie Unterhalt / Vermögensverteilung zu klären. Es besteht auch die Möglichkeit, im Scheidungstermin eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen, an die sich dann beide Ehegatten halten müssen. Ehevertrag Mit einem Ehevertrag werden für die Ehepartner in der Regel folgende Bereiche geregelt: 1. Güterstand (Gütertrennung oder Gütergemeischaft) 2. Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften) 3. Nachehelicher Unterhalt Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit  beim Ehevertrag, aber es gibt Grenzen der Vertragsfreiheit, welche i.d.R. in dem Moment zum tragen kommen, wenn die finanziellen Folgen eines Ehevertrages zu Lasten Dritter (z.B. Sozialkassen) und/oder z.B. sittenwidrig sind. Wir informieren Sie im Rahmen einer Mandatsbeauftragung gerne über die Möglichkeiten und Grenzen von Eheverträgen.       >> Zurück zu Scheidungsratgeber copyright 2009 - 2012 Büchs Rechtsanwaltskanzlei, Köln scheidung-online-koeln.de Impressum Vor der Scheidung Scheidungsfolgen 1 Scheidungsfolgen 2 Ehevertrag/ Scheidungsfolgenvereinbarung >> Startseite >> Scheidungsablauf >> Auslandsbezug >> Rechtsanwaltskanzlei >> Scheidungskosten >> Scheidungsformular >> Scheidungsratgeber >> Download-Seite >> Kontaktformular Startseite Rechtsanwaltskanzlei Privacy Policy Seitenübersicht Kontaktformular scheidung-online-koeln.de Scheidung Köln >> Seitenübersicht